Allgemeine Geschäftsbedingungen "Bomena-Spreewaldservice"
Inh. Peter Becker
Zum Schwarzen Berg 14
03226 Vetschau/Spreewald
Organisation und Durchführung von Gruppen- und Tagesprogrammen
1. Leistungen und Preise
Die in den Programmangeboten enthaltenen Angaben sind bindend.
Die in den Programmangeboten angegebenen Leistungen/Preise sind
Endpreise (inkl. MwSt.) und brechnen sich auf der Grundlage der am Reisetag tatsächlichen Teilnehmerzahl; Mehr- oder Minderpersonen werden ohne Gebühren nachberechnet bzw. erstattet. Nebenabreden sind nur
bei einer schriftlichen Bestätigung verbindlich. Wetterbedingte
Ausfälle von Programmteilen gelten als "höhere Gewalt"
und sind nicht einforderbar, es besteht aber ein Anspruch auf Kostenerstattung.
Der Veranstalter erstattet Kosten abzüglich der eingegangenen
Verbindlichkeiten mit den Leistungsträgern. Gutscheine werden
in Vorkasse vergeben, bei Nichteinlösung erfolgt Kostenerstattung
abzügl. 5% Bearbeitungsgebühr.
2. Anmeldung/Bezahlung
(1) Die Reiseanmeldung, welche schriftlich, mündlich oder
telefonisch vorgenommen werden kann, ist ein verbindliches Angebot
zum Abschluss eines Reisevertrages. Der Reisevertrag kommt in der Regel mit der
Rücksendung des unterschriebenen Angebots durch den Kunden zustande, dies kann auch kurzfristig mündlich
(fernmündlich) oder schriftlich (auch elektronisch) erfolgen. Eine Anzahlung bzw. Zahlung der Gesamtsumme gilt ebenfalls
als Vertragsbestätigung.
(2) Nach der Annahme des Angebots durch den Kunden wird nach Rechnungslegung eine
Anzahlung in Höhe von 20% der Rechnungssumme (mindestens jedoch
50 EUR) als Terminsicherungsgebühr fällig. Der Restbetrag wird 10 Tage vor dem Reisetermin
fällig, er kann nach vorheriger Vereinbarung auch am Reisteag
in bar beglichen werden.
(3) Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb bis 10 Tage vor Reisebeginn ohne Angabe von Gründen in Textform
(z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist
beginnt frühestens mit Erhalt des Angebots/Rechnung. Zur Wahrung der Frist genügt
die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten
an:
Bomena-Spreewaldservice
Inhaber: Peter Becker
Zum Schwarzen Berg 14
03226 Vetschau/Spreewald
Fax: 035433-55075
EMail: bomenius[at]gmail.com
Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind durch den Veranstalter empfangenen
Leistungen zurückzugewähren.
Erlöschen des Widerrufsrechts:
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertragspartner
mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen
Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese
selbst veranlasst haben.
3. Rücktritt/Stornierung
(1) Rücktritt des Kunden
Der Reisende kann vor Reisebeginn von der gebuchten Reise zurücktreten;
dies muss schriftlich (per Brief, Mail oder Fax) geschehen. Es erfolgt
eine Rückerstattung bereits erfolgter Zahlungen abzüglich 10,00 EUR Bearbeitungsgebühr. Bei Rücktritt innerhalb von 24 Stunden vor Reisebeginn erfolgt eine Rückerstattung zu 90% der vereinbarten Summe.
( 2) Rücktritt durch den Reiseveranstalter
Bomena-Spreewaldreisen kann ohne nähere Angaben von Gründen
vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung
wird dem Kunden unverzüglich schriftlich zugeleitet. Bereits
geleistete Zahlungen werden in vollem Umfang erstattet, Entschädigungen
etc. werden nicht gezahlt.
4.Gewährleistung / Abhilfe / Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist gesetzlich verpflichtet Schäden zu vermeiden
oder gering zu halten, er ist insbesondere zur sofortigen Mängelanzeige
/ Mängelrüge verpflichtet. Der Gast zeigt Reisemängel
bzw. Leistungsstörungen direkt beim Leistungsträger an
und verlangt innerhalb einer bestimmten Frist Abhilfe. Bei einer
erst nachträglich erfolgten Mängelanzeige werden Ansprüche
auf Minderung oder Schadensersatz ausgeschlossen, sofern eine Mängelanzeige
nicht von vornherein aussichtslos gewesen wäre, jedoch schuldhaft
unterlassen wurde.
6. Haftung
Der Reiseveranstalter haftet gemäß §651 a ff. BGB.
Demnach gelten folgende Einschränkungen: Die vertragliche Haftung
des Reiseveranstalters für Schäden die nicht Körperschäden
sind, ist beschränkt auf den Wert der Sache, maximal dem dreifachen
Reisepreis/Person. Der Veranstalter haftet nicht, wenn der Schaden
durch das Verschulden des Reisenden vorsätzlich oder grob fahrlässig
herbeigeführt wurde. Ebenso haftet er nicht bei Körperschäden,
für die er nicht ursächlich verantwortlich gemacht werden
kann (z.B. Fußverletzung beim Wandern, Insektenstiche usw.).
Die Leistungsträger (z.B. Kahn und Kremser) haften jeder für
sich und nach ihren Bedingungen. Wir empfehlen den Abschluss einer
privaten Unfallversicherung.
7. Insolvenzsicherung
Der Veranstalter haftet mit seinem Privatvermögen.
8. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung
Eventuelle Ansprüche sind innerhalb einer Frist von einem
Monat ab dem vertraglichen Reiseende beim Reiseveranstalter anzumelden.
Die Verjährung tritt mit Ablauf von 12 Monaten nach
dem vertraglichen Reiseende ein. Diese Verjährungsfrist wird
durch fristgemäße Anspruchsanmeldung des Reisenden in
ihrer Wirkung beschränkt.
9. Datenschutz
Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend
der gesetzlichen Datenschutzvorschriften. Eine Weitergabe Ihrer
Daten ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung erfolgt nicht bzw.
nur im notwendigen Rahmen zur Abwicklung des Vertrages, etwa an
die mit der Abrechnung der Leistung betrauten Unternehmen. (s.a.
Datenschutzerklärung)
10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand
(1) Soweit der Nutzer Unternehmer ist, unterliegt der Nutzungsvertrag
einschließlich dieser AGB dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
(2) Soweit der Nutzer Verbraucher ist, unterliegt der Nutzungsvertrag
einschließlich dieser AGB dem Recht der Bundesrepublik Deutschland,
soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere
Verbraucherschutzvorschriften, entgegenstehen.
(3) Soweit es sich bei dem Nutzer um einen Kaufmann im Sinne des
Handelsgesetzbuches handelt, ist der Sitz von Bomena-Spreewaldreisen
in Vetschau ausschließlicher Gerichtsstand.
Gleiches gilt, wenn der Nutzer seinen Wohnsitz nach Vertragsschluss
ins Ausland verlegt
oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.
11. Schlussbestimmung
Soweit eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig oder undurchsetzbar
ist oder wird, bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages
hiervon unberührt.
aktualisiert: 02.03.2011
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