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Allgemeine Geschäftsbedingungen "Bomena-Spreewaldservice"
Inh. Peter Becker
Zum Schwarzen Berg 14
03226 Vetschau/Spreewald

Organisation und Durchführung von Gruppen- und Tagesprogrammen

1. Leistungen und Preise

Die in den Programmangeboten enthaltenen Angaben sind bindend. Die in den Programmangeboten angegebenen Leistungen/Preise sind Endpreise (inkl. MwSt.) und brechnen sich auf der Grundlage der am Reisetag tatsächlichen Teilnehmerzahl; Mehr- oder Minderpersonen werden ohne Gebühren nachberechnet bzw. erstattet.
Nebenabreden sind nur bei einer schriftlichen Bestätigung verbindlich. Wetterbedingte Ausfälle von Programmteilen gelten als "höhere Gewalt" und sind nicht einforderbar, es besteht aber ein Anspruch auf Kostenerstattung. Der Veranstalter erstattet Kosten abzüglich der eingegangenen Verbindlichkeiten mit den Leistungsträgern. Gutscheine werden in Vorkasse vergeben, bei Nichteinlösung erfolgt Kostenerstattung abzügl. 5% Bearbeitungsgebühr.

2. Anmeldung/Bezahlung

(1) Die Reiseanmeldung, welche schriftlich, mündlich oder telefonisch vorgenommen werden kann, ist ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Reisevertrages. Der Reisevertrag kommt in der Regel mit der Rücksendung des unterschriebenen Angebots durch den Kunden zustande, dies kann auch kurzfristig mündlich (fernmündlich) oder schriftlich (auch elektronisch) erfolgen. Eine Anzahlung bzw. Zahlung der Gesamtsumme gilt ebenfalls als Vertragsbestätigung.

(2) Nach der Annahme des Angebots durch den Kunden wird nach Rechnungslegung eine Anzahlung in Höhe von 20% der Rechnungssumme (mindestens jedoch 50 EUR) als Terminsicherungsgebühr fällig. Der Restbetrag wird 10 Tage vor dem Reisetermin fällig, er kann nach vorheriger Vereinbarung auch am Reisteag in bar beglichen werden.

(3) Widerrufsrecht: Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb bis 10 Tage vor Reisebeginn ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt des Angebots/Rechnung. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an:
Bomena-Spreewaldservice
Inhaber: Peter Becker
Zum Schwarzen Berg 14
03226 Vetschau/Spreewald
Fax: 035433-55075
EMail: bomenius[at]gmail.com

Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind durch den Veranstalter empfangenen Leistungen zurückzugewähren.
Erlöschen des Widerrufsrechts:
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertragspartner mit der Ausführung der Dienstleistung mit Ihrer ausdrücklichen Zustimmung vor Ende der Widerrufsfrist begonnen hat oder Sie diese selbst veranlasst haben.

3. Rücktritt/Stornierung

(1) Rücktritt des Kunden
Der Reisende kann vor Reisebeginn von der gebuchten Reise zurücktreten; dies muss schriftlich (per Brief, Mail oder Fax) geschehen. Es erfolgt eine Rückerstattung bereits erfolgter Zahlungen abzüglich 10,00 EUR Bearbeitungsgebühr. Bei Rücktritt innerhalb von 24 Stunden vor Reisebeginn erfolgt eine Rückerstattung zu 90% der vereinbarten Summe.
( 2) Rücktritt durch den Reiseveranstalter
Bomena-Spreewaldreisen kann ohne nähere Angaben von Gründen vor Reiseantritt von der Reise zurücktreten. Die Rücktrittserklärung wird dem Kunden unverzüglich schriftlich zugeleitet. Bereits geleistete Zahlungen werden in vollem Umfang erstattet, Entschädigungen etc. werden nicht gezahlt.

4.Gewährleistung / Abhilfe / Mitwirkungspflicht

Der Reisende ist gesetzlich verpflichtet Schäden zu vermeiden oder gering zu halten, er ist insbesondere zur sofortigen Mängelanzeige / Mängelrüge verpflichtet. Der Gast zeigt Reisemängel bzw. Leistungsstörungen direkt beim Leistungsträger an und verlangt innerhalb einer bestimmten Frist Abhilfe. Bei einer erst nachträglich erfolgten Mängelanzeige werden Ansprüche auf Minderung oder Schadensersatz ausgeschlossen, sofern eine Mängelanzeige nicht von vornherein aussichtslos gewesen wäre, jedoch schuldhaft unterlassen wurde.

6. Haftung

Der Reiseveranstalter haftet gemäß §651 a ff. BGB. Demnach gelten folgende Einschränkungen: Die vertragliche Haftung des Reiseveranstalters für Schäden die nicht Körperschäden sind, ist beschränkt auf den Wert der Sache, maximal dem dreifachen Reisepreis/Person. Der Veranstalter haftet nicht, wenn der Schaden durch das Verschulden des Reisenden vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Ebenso haftet er nicht bei Körperschäden, für die er nicht ursächlich verantwortlich gemacht werden kann (z.B. Fußverletzung beim Wandern, Insektenstiche usw.). Die Leistungsträger (z.B. Kahn und Kremser) haften jeder für sich und nach ihren Bedingungen. Wir empfehlen den Abschluss einer privaten Unfallversicherung.

7. Insolvenzsicherung

Der Veranstalter haftet mit seinem Privatvermögen.

8. Ausschluss von Ansprüchen und Verjährung

Eventuelle Ansprüche sind innerhalb einer Frist von einem Monat ab dem vertraglichen Reiseende beim Reiseveranstalter anzumelden. Die Verjährung tritt mit Ablauf von 12 Monaten nach dem vertraglichen Reiseende ein. Diese Verjährungsfrist wird durch fristgemäße Anspruchsanmeldung des Reisenden in ihrer Wirkung beschränkt.

9. Datenschutz

Wir behandeln Ihre personenbezogenen Daten vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften. Eine Weitergabe Ihrer Daten ohne Ihre ausdrückliche Einwilligung erfolgt nicht bzw. nur im notwendigen Rahmen zur Abwicklung des Vertrages, etwa an die mit der Abrechnung der Leistung betrauten Unternehmen. (s.a. Datenschutzerklärung)

10. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

(1) Soweit der Nutzer Unternehmer ist, unterliegt der Nutzungsvertrag einschließlich dieser AGB dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung des UN-Kaufrechts ist ausgeschlossen.
(2) Soweit der Nutzer Verbraucher ist, unterliegt der Nutzungsvertrag einschließlich dieser AGB dem Recht der Bundesrepublik Deutschland, soweit keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere Verbraucherschutzvorschriften, entgegenstehen.
(3) Soweit es sich bei dem Nutzer um einen Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches handelt, ist der Sitz von Bomena-Spreewaldreisen in Vetschau ausschließlicher Gerichtsstand.
Gleiches gilt, wenn der Nutzer seinen Wohnsitz nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt
oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

11. Schlussbestimmung

Soweit eine Bestimmung dieses Vertrages ungültig oder undurchsetzbar ist oder wird, bleiben die übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon unberührt.

aktualisiert: 02.03.2011

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